Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131,00 € / Monat.
Dieser Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Nach Landesrecht anerkannte und zugelassene Betriebe und Organisationen können diese Leistungen erbringen. MobiLa hat die Anerkennung nach Landesrecht über den Landkreis Hersfeld-Rotenburg erhalten und ist berechtigt, Leistungen der Alltagshilfe im Rahmen des § 45a SGB XI abzurechnen.
Qualifizierung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI
Jede/r Dienstleister/In, die/der im Rahmen der Entlastungsleistungen die notwendige Unterstützung im Alltag anbietet, muss eine der erforderlichen
Qualifikationen nachweisen können:
- abgeschlossene Ausbildung in einem pflegerischen Beruf oder
- abgeschlossene Ausbildung zur Hauswirtschafterin oder
- 40- stündige Basisqualifikation nach Landesrecht (kann online erworben werden)
Aufgrund der beruflichen Qualifikation kann beim zuständigen Landkreis die Zulassung über die Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten beantragt werden.
Mehr Infos dasrüber erhalten Sie unter 06627-9158930
oder schreiben Sie uns eine mail mit Ihren Fragen. Hier geht es zum Kontaktformular: