Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI

Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131,00 € / Monat.

Dieser Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Nach Landesrecht anerkannte und zugelassene Betriebe und Organisationen können diese Leistungen erbringen. MobiLa hat die Anerkennung nach Landesrecht über den Landkreis Hersfeld-Rotenburg erhalten und ist berechtigt, Leistungen der Alltagshilfe  im Rahmen des § 45a SGB XI abzurechnen.  

 

Qualifizierung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI

Jede/r Dienstleister/In, die/der im Rahmen der Entlastungsleistungen die notwendige  Unterstützung im Alltag anbietet,  muss eine der erforderlichen

Qualifikationen nachweisen können:

  • abgeschlossene Ausbildung in einem pflegerischen Beruf oder
  • abgeschlossene Ausbildung zur Hauswirtschafterin  oder
  • 40- stündige Basisqualifikation nach Landesrecht (kann online erworben werden)

Aufgrund der beruflichen Qualifikation kann beim zuständigen Landkreis die Zulassung über die Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten beantragt werden.

Mehr Infos dasrüber   erhalten Sie unter 06627-9158930

oder schreiben Sie uns eine mail mit Ihren Fragen. Hier geht es zum Kontaktformular:

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?